Vertrauen ist ein wichtiges Grundelement für Ihren unternehmerischen Erfolg. Auf operativer Ebene stärken gemeinsam über einen längeren Zeitraum beidseitig erfolgreich abgewickelte Geschäftstransaktionen das Vertrauen zwischen Ihrem Unternehmen und Ihren Geschäftspartnern. Die Qualitätssicherung Ihrer Finanzinformationen durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer gibt Gesellschaftern, Investoren und anderen Stakeholdern (bspw. Kreditinstitute oder Lieferanten) einen höheren Grad an Sicherheit und stärkt damit das Vertrauen in Ihre Berichterstattung.
Als Wirtschaftsprüfer in Berlin und Leipzig sind wir Ihr Ansprechpartner für die Ausgestaltung von Art und Umfang zweckorientierter Prüfungsleistungen. Wir fokussieren uns als Wirtschaftsprüfer auf das Wesentliche und halten Ihnen dadurch den Rücken frei, damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.
Durch eine Konzernabschlussprüfung oder Jahresabschlussprüfung eines Wirtschaftsprüfers wird das Vertrauen in Ihre Finanzberichterstattung gestärkt und das unabhängig davon, ob Sie hierzu nach gesetzlichen oder vertraglichen Vorschriften verpflichtet sind oder eine solche Prüfung freiwillig durchführen lassen. Abschlussadressaten (bspw. Investoren oder Kreditinstitute) können so auf verlässliche Zahlen zurückgreifen und ihre weiteren Entscheidungen treffen, ohne selbst umfangreiche Plausibilitätsbeurteilungen vornehmen zu müssen.
Durch einen risikoorientierten Prüfungsansatz verbunden mit einer Fokussierung auf Ihre unternehmensinternen Prozesse und Kontrollen konzentrieren sich unsere Wirtschaftsprüfer aus Berlin Adlershof und Leipzig auf das Wesentliche und können so eine effiziente Prüfungsdurchführung gewährleisten.
Als Tochtergesellschaft eines internationalen Konzerns sind Sie verpflichtet, Berichtspakete (Reporting Packages) nach konzerneinheitlichen Rechnungslegungsstandards an die Muttergesellschaft zu übermitteln. Die darin enthaltenen Zahlen werden in der Regel durch einen lokalen Wirtschaftsprüfer geprüft oder in anderer Form qualitätsgesichert. Art und Umfang der Prüfungshandlungen sind abhängig von der Wesentlichkeit der einbezogenen Gesellschaft.
Neben der Durchführung von (freiwilligen) Jahresabschlussprüfungen im Rahmen der Wirtschaftsprüfung können hier auch die Prüfung einzelner Abschlussbestandteile, eine prüferische Durchsicht oder andere vereinbarte Prüfungshandlungen (agreed-upon-procedures) zum Einsatz kommen.
Eine prüferische Durchsicht (IDW PS 900, ISRE 2400 und ISRE 2410) ist eine kostengünstige Alternative zu einer Jahresabschlussprüfung von Wirtschaftsprüfern mit dem Ziel, das Vertrauen in die Finanzberichterstattung zu stärken.
Darüber hinaus kann auch die laufende Finanzbuchhaltung einem unterjährigen Review unterzogen werden und gegebenenfalls ein Konzernabschluss erstellt werden. In einen im Vorfeld festgelegten Turnus (bspw. monatlich oder vierteljährlich) erfolgt die prüferische Durchsicht der Finanzbuchhaltung durch einen Wirtschaftsprüfer nach unterschiedlichen Kriterien mit dem Ziel, rechtzeitig auf potentielle Compliance-Risiken hinzuweisen und diese zu reduzieren sowie steuerrechtliche Optimierungen vorzunehmen. Unsere Wirtschaftsprüfer unterstützen Sie auch bei der prüferischen Durchsicht.
Neben der Prüfung von Makler- und Bauträgern (§ 16 MaBV) führen unsere WIrtschaftsprüfer auch Prüfungen nach § 53 HGrG und andere transaktionsbezogene Sonderprüfungen (u.a. Gründungsprüfungen, Sacheinlage- und Kapitalerhöhungsprüfungen, Verschmelzungsprüfungen) durch. Prüfungsgegenstände können sehr unterschiedlich ausgestaltet und individuell vereinbart werden (bspw. das interne Kontrollsystem auf Ebene von Dienstleistern, Financial Covenants, Prüfungen i.S.d. § 4h Abs. 2 EStG zur Zinsschranke, u.v.m.).