Wirtschaftsberatung
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Professionelle Wirtschaftsberatung in Berlin und Leipzig – 
wo Wirtschaftsprüfung auf eine umfassende Unternehmensberatung trifft

Wirtschaftsprüfer üben einen freien Beruf aus. Als Wirtschaftsprüfer darf nur tätig werden, wer gemäß § 15 WPO als solcher öffentlich bestellt ist. Voraussetzung für die Bestellung ist der Nachweis der persönlichen und fachlichen Eignung, die im Zulassungsverfahren und durch ein Examen festgestellt wird. Nur Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sind befugt, gesetzliche Abschlussprüfungen durchzuführen (Vorbehaltsaufgabe). Die Fähigkeiten und Kenntnisse, über die der Wirtschaftsprüfer für diese Vorbehaltsaufgabe verfügt, prädestinieren ihn zugleich, zahlreiche weitere Prüfungstätigkeiten und Beratungsaufgaben wahrzunehmen – und hier kommt der Bereich Wirtschaftsberatung ins Spiel. Unsere Experten von addVALUE audit&tax schaffen die Verbindung zwischen Dienstleistungen der Wirtschaftsprüfung und der Unternehmensberatung. Auf diese Art und Weise stellen unsere Wirtschaftsberater sicher, dass Ihr Unternehmen in allen Bereichen abgesichert ist.

Unsere Unternehmensberater und Experten

Betriebswirtschaftliche Beratung bzw. Wirtschaftsberatung stellt für uns als Wirtschaftsprüfunsgesellschaft eine Kernkompetenz dar. Anders als bei den gängigen Beratungsunternehmen, umfasst unsere Unternehmens- und Wirtschaftsberatung sowohl die operative als auch strategische Ebene. Unser wichtigstes „Werkzeug“ ist dabei unsere Methodenkompetenz und die mehrdimensionale Ausbildung unserer Experten auf dem Gebiet der Wirtschaftsberatung. Ergänzt wird diese Kompetenz durch Erfahrung aus der Prüfungstätigkeit und langjährigen Branchenkenntnis.

In der Regel sind unsere Beratungsfelder auch für den Abschlussprüfer von Bedeutung. Wir verfügen über Einblick in unterschiedliche Unternehmen, Geschäftsmodelle und Branchen. Mit internen Kontroll- und anderen Systemen für Risikomanagement und -steuerung sowie Geschäftsprozessen sind wir vertraut. Dabei verfügen wir über nicht unerhebliche Kenntnisse zu IT-Systemen bzw. zur Datenanalyse. Unsere Beratungsergebnisse werden vom jeweiligen Empfänger auch im Lichte des besonderen öffentlichen Vertrauens, dass der Abschlussprüfung entgegengebracht wird gewürdigt.

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Spannungsfeld Prüfung und Wirtschaftsberatung

In vielen Fällen erlauben die Unabhängigkeitsvorschriften für Wirtschaftsprüfer keine parallele Erbringung von Prüfungs- und Beratungsleistungen an einen Mandanten. Im Umkehrschluss können sich Unternehmen mit ihrem Beratungsbedarf in vielen Fällen nicht an ihren Abschlussprüfer wenden. In der Rolle als Wirtschaftsberater können wir genau diese Lücke ausfüllen und sind vor dem Hintergrund dieser Restriktionen gern für Sie da, um mit Ihnen Ihre Anliegen herauszuarbeiten und ein fundiertes Beratungsangebot zu erstellen.

Unsere Tätigkeitsfelder auf dem Gebiet der Wirtschaftsberatung

Das WP-Handbuch vom Institut der Wirtschaftsprüfer e. V. (IDW) benennt als wichtige Beratungsfelder:

  • IT-Beratung
  • Transaktionsberatung
  • Unternehmensbewertung
  • Restrukturierung und Sanierungsberatung
  • Forensic-/Fraud-Untersuchungen
  • Nachhaltigkeit und Klimarisiken
  • Steuer und Rechtsberatung

Im Folgenden wollen wir Ihnen die Beratungsfelder näher erläutern, die nach unserer Erfahrung mit hoher Wahrscheinlichkeit für eine Vielzahl von Unternehmen von Interesse sind und die gleichzeitig unserer Methodenkompetenz entsprechen.

Rechtsberatung als Teilbereich der Wirtschaftsberatung

Zur Rechtsberatung besteht für Wirtschaftsprüfer nur eine eingeschränkte Befugnis. In Angelegenheiten, in denen wir als Wirtschaftsberater bzw. Beratungsunternehmen beruflich involviert sind, dürfen wir auch die rechtliche Bearbeitung übernehmen, soweit sich diese als Nebenleistung unseres Berufs- oder Tätigkeitsfelds darstellt.

Unsere Wirtschaftsberater helfen Ihrem Unternehmen in der Krise

Unerkannte Krisen können für Unternehmen lebensbedrohend sein. Transparenz ist für Management und Kapitalgeber wichtig, um fundierte Risikoabschätzungen vornehmen und Entscheidungen über weitere Maßnahmen treffen zu können. Andernfalls drohen empfindliche haftungs- und strafrechtliche Konsequenzen. Die Einrichtung eines Überwachungssystems zur Früherkennung von Risiken ist eine Pflicht nach § 91 Abs. 2 Aktiengesetz und resultiert aus der Anforderung an eine gewissenhafte und ordentliche Geschäftsführung. Diese Thematik hat spätestens seit dem Inkrafttreten des sogenannten StaRUG (Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz) an Bedeutung insbesondere für Gesellschaften in der Rechtsform der GmbH gewonnen.

Integrierte Unternehmensplanung

Mit Inkrafttreten des StaRUG am 1. Januar 2021 sind nach §1 StaRUG alle juristischen Personen angesprochen. Damit erweitert sich der Kreis der Unternehmen, die ein Krisenfrüherkennungssystem einzuführen und die zusätzlichen Regelungen nach StaRUG zu befolgen haben insbesondere um Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH). Zuvor war ein Überwachungssystem lediglich für Aktiengesellschaften nach §91 AktG vom Gesetzgeber gefordert. Im StaRUG ist insbesondere die Pflicht der Geschäftsführung zur Einleitung geeigneter Gegenmaßnahmen, die den Fortbestand des Unternehmens gewährleisten. Darüber hinaus ist für Geschäftsführer wichtig, dass eine Berichtspflicht an die zur Überwachung der Geschäftsführung berufenen Organe vorgeschrieben ist. Das wird nach unserer Erfahrung in vielen Fällen eine Berichtspflicht an die Gesellschafterversammlung beinhalten. In der Praxis konnte beobachtet werden, dass eine Vielzahl von Unternehmen lediglich eine Ertragsplanung auf Basis von GuV-Schemata vornehmen. Hier wurde nach unserer Erfahrung insbesondere der Perspektive der Liquiditätsströme bisher (zu) wenig Bedeutung beigemessen. Mit dem StaRUG und der darin verankerten Pflicht zur Krisenfrüherkennung ergeben sich gute Gründe für eine integrierte Unternehmensplanung. Was ist eine integrierte Unternehmensplanung? Im Regelfall versteht man darunter das Zusammenwirken von drei Einzelplänen. Das sind: 

  1. Ertragsplanung
  2. Liquiditätsplanung
  3. Vermögensplanung

Eine Ertragsplanung wird meist nach dem Schema der Gewinn- und Verlustrechnung vorgenommen. Die Liquiditätsplanung umfasst sämtliche Zu- und Abgänge von Liquidität im Betrachtungszeitraum.

Auszug StaRUG:

„§ 1 Krisenfrüherkennung und Krisenmanagement bei haftungsbeschränkten Unternehmensträgern
Die Mitglieder des zur Geschäftsführung berufenen Organs einer juristischen Person (Geschäftsleiter) wachen fortlaufend über Entwicklungen, welche den Fortbestand der juristischen Person gefährden können. Erkennen sie solche Entwicklungen, ergreifen sie geeignete Gegenmaßnahmen und erstatten den zur Überwachung der Geschäftsleitung berufenen Organen (Überwachungsorganen) unverzüglich Bericht. Berühren die zu ergreifenden Maßnahmen die Zuständigkeiten anderer Organe, wirken die Geschäftsleiter unverzüglich auf deren Befassung hin.“

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addVALUE audit&tax – mehr als nur ein Beratungsunternehmen

Eine Vermögensplanung wird in der Praxis häufig als Bilanzplanung bezeichnet. Wichtig ist, dass diese drei Teilpläne ineinander greifen. So ist ein geplanter Umsatz in erster Linie ein Ertrag. Ob in der Vermögensplanung jedoch sofort die Guthaben bei Kreditinstituten steigen oder erst einmal für eine bestimmten Zeitraum die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, hängt natürlich vom eingeräumten Zahlungsziel ab. Mit Zahlung wird der Umsatz auch in die Liquiditätsplanung aufgenommen. Ein anderes Beispiel: Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen führen in einer integrierten Planung zur Erhöhung der Bilanzwerte für Anlagevermögen und im Regelfall einer Erhöhung aus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Erst zum Zeitpunkt der tatsächlichen Zahlung für die Investition wird in der Liquiditätsplanung ein Mittelabfluss dargestellt. Die Ertragsplanung erfasst dagegen zahlungsunwirksame Aufwendungen für Abschreibung für Abnutzung. Diese kleinen Beispiele zeigen bereits die Komplexität und das Auseinanderfallen von Geschäftsvorfällen in den Teilplänen. Wie setzt man eine integrierte Planung auf? Natürlich können Sie mit Hilfe eines Tabellenkalkulationsprogramms selbst eine integrierte Planung aufsetzen bzw. erstellen lassen. Zu den Vor- und Nachteilen einer solchen Lösung für Ihr Unternehmen werden wir Sie gern beraten. Inzwischen gibt es am Markt auch eine Vielzahl von Programmen, die Sie hier unterstützen. Nutzen Sie ein ERP oder eine eigene Finanzbuchhaltungssoftware? Möglicherweise bieten diese vorhandenen Softwarelösungen bereits integrierte Planungsmodule an bzw. bieten Erweiterungsmöglichkeiten hierfür. Mit unserer Erfahrung möchten wir Sie gern bei Ihren Fragen rund um eine integrierte Planung unterstützen.

Wirtschafts- und Unternehmensberatung in der Kommunikation mit Banken bzw. Kreditinstituten

In der Praxis beobachten wir häufig Missverständnisse und Probleme in der Unternehmen-Bank Kommunikation. Oftmals sind die Gründe in den verschiedenen Perspektiven der Parteien zu finden. Unternehmen sind meist operativ auf das Geschäftsmodell orientiert und Entscheidungen werden meist von sehr konkreten unternehmerischen Zielen bestimmt. Banken sind vor dem Hintergrund der Regulierung und öffentlichen Überwachung sehr formal ausgerichtet. Viele Missverständnisse lassen sich leicht und schnell aufklären. Oftmals reicht eine Übersetzung der „Bankensprache“ oder eine Erläuterung der Perspektive der anderen Seite. In anderen Fällen benötigen Banken aufbereitete und von einem Wirtschaftsprüfer bestätigte Angaben aus dem betrieblichen Rechnungswesen zur Antragsbearbeitung. Die Wirtschaftsprüfer und Steuerberater von addVALUE verfügen über einschlägige Erfahrung aus eigener Tätigkeit in Banken oder aus der Prüfung von Banken. Wir sind mit den Fachbegriffen und Geschäftsprozesse von Banken vertraut und betrachten dieses Know-How als eine Kernkompetenz und ein Alleinstellungsmerkmal. Wir freuen uns, mit Ihnen hierzu in Kontakt zu treten.

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