Als Steuerberater erstellen wir Abschlüsse für Immobilieninvestoren, Bauträger und Wohnungsgesellschaften unter Berücksichtigung der branchenspezifischen Besonderheiten nach nationalen (HGB) und internationalen (IFRS) Rechnungslegungsstandards und orientieren uns dabei an den individuellen Informationsbedürfnissen.
Immobilieninvestments gehen häufig mit einer langfristigen Kapitalbindung einher. Grundlage für ein solches Investment sollte immer auch eine integrierte Finanzplanung sein. Optimale Strukturierungen des Ankaufs und des Verkaufs schaffen regelmäßig Vorteile, die mit einer Steigerung der Renditen und der Cashflows verbunden sind. Hierbei unterstützen Sie unsere Steuerberater für Immobilien gerne.
Bei der Prüfung von Unternehmen der Immobilienwirtschaft konzentrieren wir uns auf Ihre Kerngeschäftsprozesse. Die mit unserem Prüfungsansatz verbundene Effizienz geht mit einer Schonung Ihrer unternehmensinternen Ressourcen einher. Unsere Wirtschaftsprüfer in Berlin Adlershof und Leipzig bewerten auch Immobilien nach dem Standard IDW S 10.
Die deutsche Immobilienwirtschaft gilt aufgrund ihres hohen Beitrags zur gesamtwirtschaftlichen Wertschöpfung als Stabilisator und Wachstumsmotor unserer Volkswirtschaft. Aufgrund ihrer stabilisierenden Funktion - gerade auch in Krisenzeiten - sind Immobilien ein beliebtes Anlageinstrument inländischer und ausländischer Investoren, unter anderem auch wegen der weniger stark unterliegenden Inflation. Die in den jeweiligen Assetklassen der Kapitalanlage erzielbaren Renditeprofile werden durch gesetzliche Vorgaben stark beeinflusst. Neben energetischen, bau- und mietrechtlichen Vorgaben haben auch steuerrechtliche Regelungen einen wesentlichen Einfluss auf die Renditeerwartung. Als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater für internationales Steuerrecht kennen wir die branchentypischen Herausforderungen und halten Ihnen gerne den Rücken frei, damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.
Ansässig in Berlin-Adlershof sowie Leipzig sind wir über die gute Infrastrukturanbindung auch schnell an jedem anderen Ort innerhalb von Berlin-Brandenburg sowie Mitteldeutschland (Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen) verfügbar.
Als Steuerberater für internationales Steuerrecht beraten wir ganzheitlich inländische und ausländische Investoren in der steuerrechtlich optimierten Ausgestaltung der Immobilieninvestments (bspw. die Grunderwerbsteuer bei Veränderung der Anteilsverhältnisse). Unabhängig davon ob als Asset Deal oder als Share Deal ausgestaltet, begleiten wir Ihr Investment von Anfang an im Rahmen einer Ankaufprüfung (tax und financial Due Diligence, kurz DD). Dies hilft, finanzielle und steuerrechtliche Überraschungen nach dem Erwerb zu vermeiden und bereits im Rahmen der Transaktion durch vertraglich zu vereinbarende Garantien potentiellen Risiken vorzubeugen. Selbstverständlich unterstützen wir auch bei Vertragsverhandlungen.
Sie sind sich nicht sicher, wie sich der Ankauf finanziell auswirken wird? Unsere Wirtschaftsprüfer für Immobilien in Berlin und Leipzig finden mit Hilfe einer integrierten Bilanz-, Ertrags- und Cashflowplanung mit Sicherheit eine Antwort auf Ihre Fragen.
Als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater für Immobilien kennen wir die besonderen Herausforderungen, die sich aus einem zeitnahen Reporting an finanzierende Banken, Investoren und andere Stakeholder ergeben. Wir erstellen neben Jahresabschlüssen (HGB) auch Konzernabschlüsse und Abschlüsse nach internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen (IFRS) und unterstützen Sie dabei, bilanzielle Ermessensentscheidungen immer im Sinne des Unternehmens aber auch im Sinne des Steuerrechts zu treffen. Bei Konzernabschlüssen nach IFRS arbeiten wir als Immobilien IFRS Steuerberater für Zwecke der Immobilienbewertung mit renommierten Gutachtern zusammen und können die Berichterstattung nach den Best Practice Recommendations der EPRA (European Public Real Estate Association) ausgestalten.
Als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater unterstützen wir Sie auf Augenhöhe beim Auf- und Ausbau effizienter und digitaler Prozesse in der Finanzbuchhaltung und stehen dabei im ständigen Austausch mit unterschiedlichsten Hausverwaltungen. Zur Reduktion Ihrer individuellen Haftungsrisiken helfen wir Ihnen bei der Ausgestaltung eines internen Kontrollsystems (IKS) oder eines (Tax) Compliance-Management-Systems. Darüber hinaus beurteilen unsere Steuerberater für Immobilien mit Ihnen gemeinsam den steueroptimierten Umfang von Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen.
Neben der Auswahl der geeigneten Transaktionsstruktur (Asset Deal oder Share Deal), der Erstellung von kaufpreisrelevanten Zwischenabschlüssen oder der Unterstützung bei Kaufpreisverhandlungen beurteilen unsere Steuerberater insbesondere die mit der Transaktion verbundenen ertragssteuerlichen (u.a. gewerblicher Immobilienhandel und Grundstückshandel, Betriebsvorrichtungen, Veräußerung letzte Immobilie im Zusammenhang mit dem Verlust der erweiterten Grundstückskürzung nach § 9 Nr.1 S.2 ff. GewStG), umsatzsteuerrechtlichen (u.a. Geschäftsveräußerung im Ganzen, Vorsteuerkorrekturen nach § 15a UStG) und grunderwerbsteuerrechtlichen Risiken und zeigen entsprechende Lösungsvorschläge zur Risikoreduktion bzw. Risikovermeidung auf.
Durch die spezifischen Erfahrungen, die unsere Wirtschaftsprüfer und Steuerberater für Immobilien durch ihre beruflichen Tätigkeiten bei großen internationalen (Big4) und mittelständischen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesammelt haben, bieten wir unseren Real Estate Mandanten an den Standorten Berlin Adlershof und Leipzig einen vollumfassenden und ergebnisorientierten Beratungsansatz. Wir greifen dabei zurück auf Projekterfahrungen aus der Betreuung von: