Geprüft. Bestätigt. Vertrauenswürdig.

23. Juni 2025

Ihre nicht steuerbegünstigte Stiftung in Sachsen verdient Transparenz und Sicherheit. Wir prüfen nach § 7 Abs. 3 Satz 4 SächsStiftG und erstellen für Sie einen fundierten Prüfungsbericht mit Bestätigungsvermerk – zuverlässig, unabhängig und fristgerecht.

Beachten Sie: Der Bericht muss der Stiftungsbehörde spätestens sechs Monate nach Schluss des Geschäftsjahres vorliegen. Mit uns sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite und stärken das Vertrauen in Ihre Stiftung.

Auch bei bereits versäumten Fristen, können wir Ihnen schnell und flexibel eine Prüfung anbieten.

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