Bilanzprüfung nach §§ 57e, 57f GmbHG

28. August 2025

Der sichere Weg von der UG zur GmbH - Ihre Bilanz in besten Händen


Der Schritt von der Unternehmergesellschaft (UG) zur Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist ein bedeutender Meilenstein für jedes Unternehmen. Damit die Umwandlung rechtssicher gelingt, schreibt das Gesetz klare Vorgaben vor:
Erfolgt die Umwandlung durch eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln, ist eine geprüfte Bilanz gemäß § 57e GmbHG erforderlich. Sie dient der Schaffung von Transparenz, der rechtlichen Absicherung und dem Schutz der Interessen aller Beteiligten. In der Praxis bestehen diese Gesellschaftsmittel häufig aus in den Vorjahren gebildeten gesetzlichen Rücklagen nach § 5a Abs. 3 GmbHG.

Unsere Leistung:
Wir von addVALUE audit&tax stehen Ihnen als verlässlicher Partner zur Seite. Mit unserer Erfahrung aus zahlreichen Prüfungen nach § 57e GmbHG begleiten wir Sie sicher durch den gesamten Prozess. Wir prüfen Ihre Bilanz zügig, effizient und mit höchsten Qualitätsansprüchen – damit Sie ohne Verzögerung den nächsten Schritt zur GmbH gehen können.

Setzen Sie auf unsere Expertise – und gewinnen Sie das, was wirklich zählt: Zeit, Sicherheit und Vertrauen.

Die nachfolgende Auflistung soll vereinfacht die wesentlichen Schritte zur Umwandlung einer Unternehmergesellschaft (UG) in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) durch Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln aufzeigen:

  1. Erstellung Jahresbilanz (UG)
  2. Prüfung der Bilanz durch einen Wirtschaftsprüfer (§ 57e GmbHG)
  3. Gesellschafterbeschluss über Kapitalerhöhung (§ 57c GmbHG)
  4. Notarielle Aufnahme/Beglaubigung des Gesellschafterbeschlusses aus Schritt 3 (§ 55 GmbHG)
  5. Notarielle Beurkundung der sich daraus ergebenden Satzungsänderung
    (§ 53 GmbHG)
  6. Anmeldung beim Handelsregister (durch Notar)
  7. Eintragung der Kapitalerhöhung -> UG wird zur GmbH (durch Registergericht)

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