Neue gesetzliche Anforderungen für Stiftungen

22. Januar 2024

Das jüngste Update des Sächsischen Stiftungsgesetzes bewirkt Änderungen zum 31. Dezember 2023. Hintergrund war der Wunsch des sächsischen Gesetzgebers landesrechtliche Regelungen im Zuge geänderter Vorschriften des BGB aufzuheben und das Stiftungszivilrecht einheitlich zu regeln.

Was bedeutet das konkret für Stiftungen in Sachsen? In Zukunft müssen nicht steuerbegünstigte Stiftungen ihre Nachweise durch einen Bericht über die Erfüllung des Stiftungszwecks und einen externen Prüfungsbericht erbringen. Dieser Prüfungsbericht kann nach dem Gesetz insbesondere auch von uns als unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erstellt werden.

Gegenwärtig gehen die Aufsichtsbehörden in Sachsen bereits von eine Prüfungspflicht für das Jahr 2023 aus. Aber auch hier sind Veränderungen scheinbar nicht ausgeschlossen. Wir beobachten die diesbezüglichen Entwicklungen.

Wie können wir Ihnen helfen? Als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft haben wir uns mit den Änderungen vertraut gemacht. Wir bieten Ihnen professionelle Unterstützung bei der Erfüllung gesetzlicher Bestimmungen und der Erstellung von Prüfungsberichten gemäß den aktualisierten Vorschriften, soweit Sie z. B. als Familienstiftung von der Prüfungspflicht erfasst werden.

Mit Blick auf die Zukunft werden weitere Entwicklungen erwartet, wie etwa die Einführung eines zentralen Stiftungsregisters ab dem 1. Januar 2026.

Änderungen der Stiftungsgesetze gab es unter anderem auch in diesen von uns betrachteten Bundesländern: In Bayern im Jahr 2023 und in Brandenburg bereits 2022. Die Bundesländer Berlin und Sachsen-Anhalt haben ihre Gesetzesentwürfe zur Änderung bereits bzw. erst vorgelegt. Thüringen hat nach unserer Recherche den Prozess zur Anpassung noch nicht begonnen.

Wir sind da, um Sie durch diese Veränderungen zu navigieren und Ihnen dabei zu helfen, Ihre Stiftung effizient und gesetzeskonform zu führen. Kontaktieren Sie uns sehr gern, um mit uns hierzu in den Austausch zu treten.

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